Kosten

Die Kosten für notarielle Dienstleistungen sind in Deutschland gesetzlich geregelt. Sie richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), das sicherstellt, dass die Gebühren für gleiche Leistungen bundesweit identisch sind. Dies gewährleistet Transparenz und Fairness, unabhängig davon, welchen Notar Sie wählen.

Die Höhe der Gebühren hängt in der Regel vom Geschäftswert des jeweiligen Vorgangs ab. Beispielsweise orientieren sich die Kosten für Kaufverträge an der Höhe des Kaufpreises, während sie bei Erbangelegenheiten vom Vermögenswert abhängen. So ist sichergestellt, dass die Gebühren im Verhältnis zur Bedeutung und zum Umfang der Angelegenheit stehen.

Notarinnen und Notare sind zudem verpflichtet, bei ihrer Tätigkeit neutral und unparteiisch zu agieren. Teil der Gebühren ist daher auch der umfassende Beratungsservice – von der ersten Besprechung bis hin zur finalen Beurkundung.

Weiteres erfahren Sie auf der Internetseite der ➛ Bundesnotarkammer.

    Amtsbereich

    Sie können Ihren Notar im gesamten Bundesgebiet frei wählen und sind dabei nicht an regionale Grenzen gebunden. Anderes gilt jedoch für den Notar: Wenn Sie (z. B. aus gesundheitlichen Gründen) nicht in mein Büro kommen können, ist nach vorheriger Vereinbarung ein Auswärtstermin möglich. Dabei darf ich als Notar meinen Amtsbereich grundsätzlich nicht verlassen. Mein Amtsbereich umfasst insbesondere die folgenden Gemeinden:

    • Werdau
    • Crimmitschau
    • Zwickau
    • Wilkau-Haßlau

    ➛  notarielle Amtsbereiche