Immobilien
Notarielle Tätigkeit bei Kaufverträgen
Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie spielt der Notar eine zentrale Rolle. Als unparteiischer Rechtsberater sorgt er dafür, dass alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden und der Vertrag fair und rechtsgültig ist.
Zu den Aufgaben des Notars gehören:
- die Erstellung und Beurkundung des Kaufvertrags
- die Klärung offener Fragen, z. B. zu Rechten Dritter
- die Eintragung des Eigentümerwechsels im Grundbuch
- die Absicherung, dass Zahlungen und Leistungen wie vereinbart erfolgen
Weiterführende Links
- Immobilienkauf (notar.de)
- Erklärfilm (notar.de)
Notarielle Tätigkeit bei
Überlassungsverträgen
Ein Notar spielt bei Überlassungen, insbesondere an die nächste Generation, eine wichtige Rolle. Er sorgt dafür, dass die rechtlichen Regelungen klar, rechtssicher und auf die individuellen Wünsche der Beteiligten abgestimmt sind. Typischerweise wird dabei oft ein lebenslanges und mietfreies Wohnungsrecht für den Übergeber eingeräumt, sodass dieser weiterhin in der Immobilie wohnen kann. Außerdem wird häufig ein Rückforderungsrecht vereinbart. Das bedeutet, dass die Überlassung rückgängig gemacht werden kann, wenn in der Person des Erwerbers ein Störfall eintritt – zum Beispiel im Falle einer Scheidung oder Insolvenz. Der Notar erläutert die Regelungen ausführlich und stellt sicher, dass die Vereinbarungen rechtlich abgesichert sind.
Weiterführende Links
- Vererben und Schenken (notar.de)
- Erklärfilm (notar.de)
Notarielle Tätigkeit bei Grundschulden und Hypotheken
Ein Notar ist auch bei der Bestellung von Grundschulden und Hypotheken ein wichtiger Ansprechpartner. Wenn eine Immobilie als Sicherheit für ein Darlehen dient, wird häufig eine Grundschuld oder Hypothek bestellt. Der Notar stellt sicher, dass diese Rechte richtig und rechtssicher im Grundbuch eingetragen werden. Die Grundschuld dient dazu, den Kreditgeber abzusichern, falls das Darlehen nicht zurückgezahlt wird. Der Notar erklärt die Bedingungen der Bestellung und sorgt dafür, dass alle notwendigen Formalitäten ordnungsgemäß erledigt werden. Dabei wird sichergestellt, dass alle Parteien die rechtlichen Konsequenzen verstehen und die Vereinbarungen klar und transparent sind.
Weiterführende Links
Notarielle Tätigkeit bei Erbauseinandersetzungen
Bei Erbauseinandersetzungen, insbesondere wenn Grundstücke, Wohnungen oder finanzieller Nachlass betroffen sind, hilft der Notar dabei, die Erbteilung rechtlich zu regeln. Der Notar sorgt dafür, dass die Verteilung des Erbes korrekt durchgeführt wird und alle Beteiligten ihre Rechte und Pflichten verstehen. Zudem kann er dazu beitragen, Streitigkeiten zu vermeiden, indem er klare, rechtssichere Verträge aufsetzt und die erforderlichen Eintragungen im Grundbuch oder anderen Registern vornimmt.
Weiterführende Links
- Informationsblatt zur Erbauseinandersetzung (PDF)
- Streit ums Erbe vermeiden (notar.de)
Notarielle Tätigkeit bei Erbbaurechten
Ein Erbbaurecht ist das Recht, auf einem Grundstück zu bauen oder eine Immobilie zu nutzen, ohne dass man Eigentümer des Grundstückes ist. Stattdessen zahlt der Erbbaurechtsnehmer in der Regel einen jährlichen Erbbauzins an den Grundstückseigentümer. Der Notar ist bei der Bestellung oder dem Verkauf von Erbbaurechten wichtig, da er dafür sorgt, dass die Vereinbarungen rechtssicher und klar verfasst werden. Er prüft und beurkundet den Vertrag, kümmert sich um die erforderliche Eintragung im Grundbuch und erklärt den Beteiligten alle rechtlichen Aspekte, sodass die Transaktion ordnungsgemäß abgewickelt wird.
Weiterführende Links
- Gesetztext
- Erbbaurecht – Alternative zum Kauf eines Baugrundstücks (notar.de)
- Youtube-Video (öffnet sich im separaten Tab auf YouTube)
- Pressemitteilung „Erbbaurecht – Alternative zum Kauf eines Baugrundstücks“ (PDF)
Notarielle Tätigkeit bei Dienstbarkeiten
Eine Dienstbarkeit ist ein Recht, das einer Person ermöglicht, das Grundstück eines anderen in bestimmter Weise zu nutzen. Zum Beispiel kann es das Recht sein, einen Weg über das Nachbargrundstück zu gehen oder Wasser aus einem Brunnen zu entnehmen. Der Notar spielt eine wichtige Rolle bei der Bestellung von Dienstbarkeiten, da er dafür sorgt, dass die Vereinbarungen rechtlich korrekt formuliert und beurkundet werden. Er stellt auch sicher, dass diese Rechte im Grundbuch eingetragen werden, damit sie rechtlich wirksam sind und für alle Parteien klar nachvollziehbar sind.