Vollmachten & Patientenverfügungen

Die Urkunde „General- und Vorsorgevollmacht mit Betreuungs- und Patientenverfügung“ ist ein sehr wichtiges Dokument, das im Falle der Handlungsunfähigkeit, etwa nach einem Unfall oder bei Demenz im Alter, die Bestellung eines gerichtlichen Betreuers vermeiden kann. Es besteht aus vier Säulen, die jeweils verschiedene Aspekte der Vorsorge regeln. Der Notar hilft, dieses Dokument rechtssicher zu erstellen und erklärt, wie jede Säule funktioniert:

➩ Generalvollmacht

Hier wird festgelegt, wer in Vermögensangelegenheiten für die betroffene Person handeln kann, falls diese selbst nicht mehr dazu in der Lage ist. Der bevollmächtigte Vertreter übernimmt dann alle finanziellen und rechtlichen Aufgaben.

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➩ Vorsorgevollmacht

In diesem Teil wird festgelegt, wer Entscheidungen im Bereich der Gesundheit und medizinischen Behandlungen treffen darf, falls die Person selbst nicht mehr in der Lage ist, dies zu tun.

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➩ Betreuungsverfügung

Diese Regelung bestimmt, wer als Betreuer fungiert, falls ausnahmsweise ein gerichtliches Betreuungsverfahren notwendig wird. Sie gibt an, welche Person in welchem Umfang die Verantwortung übernehmen soll.

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➩ Patientenverfügung

Hier wird festgehalten, wie mit medizinischen Maßnahmen verfahren werden soll, wenn es keine Aussicht auf Besserung gibt, insbesondere bei schweren und unheilbaren Krankheiten. Die Verfügung regelt, ob und wie lebensverlängernde Maßnahmen durchgeführt werden sollen.

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Der Notar sorgt dafür, dass alle vier Bereiche gut verständlich und rechtlich bindend formuliert werden, damit die Wünsche der betroffenen Person im Ernstfall klar und eindeutig umgesetzt werden können.

Beglaubigungen &
eidesstattliche Versicherungen

Dokumente und Unterschriften müssen in bestimmten rechtlichen Situationen notariell beglaubigt werden, um ihre Echtheit zu bestätigen. Eine notarielle Beglaubigung sorgt für die notwendige Rechtssicherheit. Es gibt zwei Arten der notariellen Beglaubigung, die der Notar durchführen kann:

➩ Beglaubigung von Abschriften

Wenn ein Originaldokument vorliegt, kann der Notar eine Abschrift des Originals beglaubigen. Dabei stellt der Notar fest, dass die beglaubigte Abschrift mit dem Originaldokument übereinstimmt. Das bedeutet, dass die Abschrift inhaltlich identisch mit dem Original ist und somit als authentisch und rechtsgültig anerkannt wird. Diese Beglaubigung ist wichtig, wenn das Originaldokument nicht an verschiedene Stellen übersandt oder verwendet werden kann, während die Kopie trotzdem rechtlich verbindlich bleibt.

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➩ Unterschriftsbeglaubigung

Bei der Unterschriftsbeglaubigung bestätigt der Notar, dass eine bestimmte Person ein bestimmtes Dokument unterschrieben hat. Hierbei prüft der Notar die Identität der unterschreibenden Person und stellt sicher, dass die Unterschrift auf dem Dokument freiwillig geleistet wurde. Diese Beglaubigung ist notwendig, um die Unterschrift einer Person zu verifizieren und sicherzustellen, dass der Unterzeichner tatsächlich mit den im Dokument enthaltenen Vereinbarungen einverstanden ist.

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➩ Eidesstattliche Versicherungen

Eine eidesstattliche Versicherung ist eine verbindliche Erklärung, deren Wahrheit an Eides statt versichert wird. Der Notar beurkundet diese Erklärung, prüft die Identität des Erklärenden und klärt über die rechtlichen Folgen auf.

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