Erbrecht

Im Erbrecht hilft der Notar bei der Regelung der Vermögensübertragung nach dem Tod eines Familienmitglieds und sorgt dafür, dass alles rechtlich korrekt und nachvollziehbar abläuft. Dabei spielt der Notar folgende Rollen:

➩ Testament und Erbvertrag

Der Notar berät und beurkundet das Testament bzw. den Erbvertrag, um sicherzustellen, dass Vermögen des Erblassers nach seinem Tod wunschgemäß bestimmten Personen zukommt.

➛ weiterführende Links zum Thema

➩ Erbteilsübertragungen

Der Notar begleitet die Übertragung von Erbanteilen, z. B. bei der Verteilung von Immobilien oder anderen Vermögenswerten unter den Erben.

➛ weiterführende Links zum Thema

➩ Erbscheinsantrag

Hat eine Person kein notarielles Testament errichtet, so wird ein Erbschein erforderlich, um nachzuweisen, dass man Erbe ist. Hierfür kann beim Notar ein Erbscheinsantrag gestellt werden. Der Notar übermittelt diesen an das Gericht, das einen Erbschein ausstellt. Damit wird bestätigt, wer die Erben sind und in welchem Anteil sie erben.

➛ weiterführende Links zum Thema

➩ Erbausschlagung

Wenn ein Erbe das Erbe nicht antreten möchte, unterstützt der Notar bei der formalen Ausschlagung des Erbes, sodass der Erbe keine Verbindlichkeiten übernehmen muss. Hierfür muss der Notar möglichst zeitnah kontaktiert werden, da kurze Fristen gelten und bei deren Versäumung alles, also auch Schulden des Erblassers, geerbt werden.

➛ weiterführende Links zum Thema