Erbrecht
Im Erbrecht hilft der Notar bei der Regelung der Vermögensübertragung nach dem Tod eines Familienmitglieds und sorgt dafür, dass alles rechtlich korrekt und nachvollziehbar abläuft. Dabei spielt der Notar folgende Rollen:
➩ Testament und Erbvertrag
Der Notar berät und beurkundet das Testament bzw. den Erbvertrag, um sicherzustellen, dass Vermögen des Erblassers nach seinem Tod wunschgemäß bestimmten Personen zukommt.
➩ Erbteilsübertragungen
Der Notar begleitet die Übertragung von Erbanteilen, z. B. bei der Verteilung von Immobilien oder anderen Vermögenswerten unter den Erben.
➩ Erbscheinsantrag
Hat eine Person kein notarielles Testament errichtet, so wird ein Erbschein erforderlich, um nachzuweisen, dass man Erbe ist. Hierfür kann beim Notar ein Erbscheinsantrag gestellt werden. Der Notar übermittelt diesen an das Gericht, das einen Erbschein ausstellt. Damit wird bestätigt, wer die Erben sind und in welchem Anteil sie erben.
➩ Erbausschlagung
Wenn ein Erbe das Erbe nicht antreten möchte, unterstützt der Notar bei der formalen Ausschlagung des Erbes, sodass der Erbe keine Verbindlichkeiten übernehmen muss. Hierfür muss der Notar möglichst zeitnah kontaktiert werden, da kurze Fristen gelten und bei deren Versäumung alles, also auch Schulden des Erblassers, geerbt werden.
Weiterführene Links
➩ Testament und Erbvertrag
- Testament und Erbvertrag (notar.de)
- Vererben und Schenken (Notarkammer Sachsen)
- Die gesetzliche Erbfolge (PDF der Bundesnotarkammer)
- Pressemitteilung „Notarielle Testamente können auch Kosten sparen“ (PDF)
- Pressemitteilung „Mit einem Testament das Vermögen verteilen – aber richtig!“ (PDF)
- Pressemitteilung “ Als Single brauche ich kein Testament – oder etwa doch?!“ (PDF)
- Das Berliner Testament – viele Wege führen zum Ziel (Medienverbund der Notarkammern)
- Glossar „Testament und Testamentsregister“ (PDF)
➩ Erbteilsübertragungen
- Erbteilverkauf gegen den Familienzwist (ratgeber-notar.de)
➩ Erbscheinsanträge
➩ Erbausschlagung
- Erbrecht – Ausschlagung der Erbschaft (Serviceportal berlin.de)
- Merkblatt zur Erbausschlagung (PDF)
- Pressemitteilung „Die unerwünschte Erbschaft – Wie schlägt man das Erbe aus?“ (PDF)